Fahrradordnung
Fahrradordnung des Otto-Intze-Haus e.V.
In der Fassung vom 18.11.2015
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§ 1 Die Struktur der Fahrrad-AG
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Mitglieder der Fahrrad-AG müssen durch den Senat bestätigt werden und bleiben solange im Amt bis dieser entweder zurücktritt, vom Senat abgewählt wird oderseine Mitgliedschaft im Otto-Intze-Haus e.V. endet.
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Die Fahrrad-AG ist für die Sauberkeit und Vermietungen der Fahrradstellplätze im Fahrradkeller des Otto-Intze-Haus verantwortlich.
§ 2 Nutzungsregeln
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Jedes Mitglied des Otto-Intze-Haus e.V. kann einen Fahrradstellplatz im Fahrradkeller nach Verfügbarkeit mieten. Die Vergabe erfolgt nach Warteliste.
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Pro Semester wird eine Miete von 6€ pro Stellplatz erhoben. Diese ist bei Mitgliedern der Fahrrad-AG zu begleichen.
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Die Fahrrad-AG ist berechtigt alle widerrechtlich abgestellten Fahrräder aus dem Fahrradkeller zu entfernen.
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Personen die ihr Fahrrad widerrechtlich in den Keller stellen, müssen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10€ zahlen.