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Fahrradordnung

Fahrradordnung des Otto-Intze-Haus e.V.

In der Fassung vom 18.11.2015

Diese Version des Dokuments wurde zwecks Kompatibilität mit der Wiki-Software umformatiert. Die beigefügte PDF-Datei gilt als kanonische Version.

§ 1 Die Struktur der Fahrrad-AG

  1. Mitglieder der Fahrrad-AG müssen durch den Senat bestätigt werden und bleiben solange im Amt bis dieser entweder zurücktritt, vom Senat abgewählt wird oderseine Mitgliedschaft im Otto-Intze-Haus e.V. endet.  

  2. Die Fahrrad-AG ist für die Sauberkeit und Vermietungen der Fahrradstellplätze im Fahrradkeller des Otto-Intze-Haus verantwortlich. 

§ 2 Nutzungsregeln

  1. Jedes Mitglied des Otto-Intze-Haus e.V. kann einen Fahrradstellplatz im Fahrradkeller nach Verfügbarkeit mieten. Die Vergabe erfolgt nach Warteliste. 

  2. Pro Semester wird eine Miete von 6€ pro Stellplatz erhoben. Diese ist bei Mitgliedern der Fahrrad-AG zu begleichen.  

  3. Die Fahrrad-AG ist berechtigt alle widerrechtlich abgestellten Fahrräder aus dem Fahrradkeller zu entfernen. 

  4. Personen die ihr Fahrrad widerrechtlich in den Keller stellen, müssen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10€ zahlen.