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Nutzungsordnung

Nutzungsordnung des Otto-Intze-Haus e.V.

In der Fassung vom 06.11.2014

Diese Version des Dokuments wurde zwecks Kompatibilität mit der Wiki-Software umformatiert. Die beigefügte PDF-Datei gilt als kanonische Version.

§ 1   Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied hat ein Recht darauf, die Vereinseinrichtungen gemäß der Hausordnung des Studentenwerks Aachen A.Ö.R. zu nutzen. Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann der Vorstand dem Mitglied die Nutzung der Vereinseinrichtungen für bis zu einen Monat entziehen.  

  2. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich dem Vorstand eine gültige E-Mail Adresse anzugeben über die es erreichbar ist. Außerdem besteht eine Pflicht die hinterlegte E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen. Änderungen sind dem Vorstand in schriftlicher Form (Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Bei einem Verstoß kann der Vorstand dem Mitglied das Recht auf Nutzung der Vereinseinrichtungen entziehen. 

  3. Mitglieder sind ausdrücklich nicht berechtigt dritten Personen (Nachbarn, Gästen, Untermietern, etc.) eine Nutzung der Vereinseinrichtungen zu ermöglichen. Handelt ein Mitglied dem zuwider, so haftet das entsprechende Mitglied alleinig für eventuell aufkommende Schäden.   

  4. Mitglieder können bei Untervermietung ihres Zimmers beim Vorstand eine unentgeltliche Sperrung ihres Nutzungszugangs für die Dauer ihrer Abwesenheit beantragen und haben damit die Möglichkeit, ihre Verantwortung für diesen Zeitraum abzugeben.  

  5. Für Mitglieder besteht die Möglichkeit, eine Aussetzung der Mitgliedschaft für die Dauer ihrer Abwesenheit beim Vorstand zu beantragen. Die Mitgliedsrechte und Pflichten (z.B. die Beitragspflicht) ruhen für diesen Zeitraum. Die Aussetzung endet bei Rückmeldung beim Vorstand oder Bezahlung des nächsten Mitgliedsbeitrages.