# Fahrradordnung

Fahrradordnung des Otto-Intze-Haus e.V.

In der Fassung vom <span class="text-T3">18</span>.<span class="text-T1">11</span>.201<span class="text-T3">5</span>

<p class="callout info"><span class="text-T3">Diese Version des Dokuments wurde zwecks Kompatibilität mit der Wiki-Software umformatiert. Die beigefügte PDF-Datei gilt als kanonische Version.</span></p>

#### <span class="text-T4">§ 1 </span><span class="text-T5">Die Struktur der Fahrrad-AG</span>

1. Mitglieder der Fahrrad-AG müssen durch den Senat bestätigt werden und bleiben solange im Amt bis dieser entweder zurücktritt, vom Senat abgewählt wird oderseine Mitgliedschaft im Otto-Intze-Haus e.V. endet. <span class="odfLiEnd"> </span>
2. Die Fahrrad-AG ist für die Sauberkeit und Vermietungen der Fahrradstellplätze im Fahrradkeller des Otto-Intze-Haus verantwortlich.<span class="odfLiEnd"> </span>

#### <span class="text-T4">§ 2 </span><span class="text-T5">Nutzungsregeln</span>

1. Jedes Mitglied des Otto-Intze-Haus e.V. kann einen Fahrradstellplatz im Fahrradkeller nach Verfügbarkeit mieten. Die Vergabe erfolgt nach Warteliste.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Pro Semester wird eine Miete von 6€ pro Stellplatz erhoben. Diese ist bei Mitgliedern der Fahrrad-AG zu begleichen. <span class="odfLiEnd"> </span>
3. <span class="text-T6">Die Fahrrad-AG ist berechtigt alle widerrechtlich abgestellten Fahrräder aus dem Fahrradkeller zu entfernen</span><span class="text-T7">.</span><span class="odfLiEnd"> </span>
4. Personen die ihr Fahrrad widerrechtlich in den Keller stellen, müssen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10€ zahlen.<span class="odfLiEnd"> </span>