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Raumnutzungsordnung

Raumnutzungsordnung des Otto-Intze-Haus e.V.

In der Fassung vom 28.01.2014

Diese Version des Dokuments wurde zwecks Kompatibilität mit der Wiki-Software umformatiert. Die beigefügte PDF-Datei gilt als kanonische Version.

§ 1   Allgemeine Nutzungsregeln

  1. Der Tischtennisraum und der Lernraum stehen allen Mitgliedern jederzeit zur Verfügung und können nicht reserviert werden. Ausnahmen hiervon werden in § 2 geregelt. 

  2. Externe oder private Veranstaltungen sind ausdrücklich untersagt. Dies gilt insbesondere auch für eine Nutzung durch Personen, die mehrheitlich nicht im Otto-Intze-Haus wohnen.  

  3. Es gilt die Hausordnung des Studentenwerks, insbesondere gilt absolutes Rauchverbot. Auch ist die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr streng einzuhalten 

  4. Die Räume sind sauber zu hinterlassen, mitgebrachter Müll muss wieder mitgenommen werden.  

§ 2 Tischtennisraum

  1. Der Tischtennisraum kann nur für offizielle Veranstaltungen des Otto-Intze-Haus e.V. durch die Haussprecher oder die einzelnen AGs reserviert werden. Diese Veranstaltungen sind beispielsweise:

    • Arbeitstreffen der einzelnen AGen sowie der Haussprecher

    • Gremiensitzungen der einzelnen Organe des Otto-Intze-Haus e.V.

    • Veranstaltungen zur Förderung der Kommunikation zwischen den Bewohnern (z.B. Stammtische). Diese müssen für alle Bewohner grundsätzlich offen stehen.  

       

  2. Das Kicker- und Tischtennisspielen haben Vorrang vor anderen Aktivitäten. 

§ 3 Lernraum

  1. Der Lernraum darf ausschließlich nur für das Lernen benutzt werden. 

  2. Private Veranstaltungen oder sonstige Treffen sind ausdrücklich untersagt. 

  3. Es können keine Lernplätze reserviert werden. Verlässt jemand seinen Platz, so ist ein Zettel mit der Uhrzeit zu hinterlegen. Nach 60 Minuten darf das Lernmaterial beiseite geräumt werden.