Raumnutzungsordnung
Raumnutzungsordnung des Otto-Intze-Haus e.V.
In der Fassung vom 28.01.2014
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§ 1 Allgemeine Nutzungsregeln
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Der Tischtennisraum und der Lernraum stehen allen Mitgliedern jederzeit zur Verfügung und können nicht reserviert werden. Ausnahmen hiervon werden in § 2 geregelt.
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Externe oder private Veranstaltungen sind ausdrücklich untersagt. Dies gilt insbesondere auch für eine Nutzung durch Personen, die mehrheitlich nicht im Otto-Intze-Haus wohnen.
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Es gilt die Hausordnung des Studentenwerks, insbesondere gilt absolutes Rauchverbot. Auch ist die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr streng einzuhalten
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Die Räume sind sauber zu hinterlassen, mitgebrachter Müll muss wieder mitgenommen werden.
§ 2 Tischtennisraum
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Der Tischtennisraum kann nur für offizielle Veranstaltungen des Otto-Intze-Haus e.V. durch die Haussprecher oder die einzelnen AGs reserviert werden. Diese Veranstaltungen sind beispielsweise:
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Arbeitstreffen der einzelnen AGen sowie der Haussprecher
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Gremiensitzungen der einzelnen Organe des Otto-Intze-Haus e.V.
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Veranstaltungen zur Förderung der Kommunikation zwischen den Bewohnern (z.B. Stammtische). Diese müssen für alle Bewohner grundsätzlich offen stehen.
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- Das Kicker- und Tischtennisspielen haben Vorrang vor anderen Aktivitäten.
§ 3 Lernraum
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Der Lernraum darf ausschließlich nur für das Lernen benutzt werden.
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Private Veranstaltungen oder sonstige Treffen sind ausdrücklich untersagt.
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Es können keine Lernplätze reserviert werden. Verlässt jemand seinen Platz, so ist ein Zettel mit der Uhrzeit zu hinterlegen. Nach 60 Minuten darf das Lernmaterial beiseite geräumt werden.