Netzordnung
Netzordnung des Otto-Intze-Haus e.V.
In der Fassung vom 06.11.2014
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§ 1 Das Administratorenteam
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Die Netzwerk-AG soll aus einem bis zu 6-köpfigen Administratorenteam bestehen, das vom Senat für ein Jahr gewählt wird. Das Recht Kandidaten vorzuschlagen obliegt dem bestehenden Administratorenteam. Ein Netzadministrator bleibt jedoch solange im Amt, bis er entweder zurücktritt, vom Senat abgewählt wird oderseine Mitgliedschaft im Otto-Intze-Haus e.V. endet.
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Das Administratorenteam ist für die Aufrechterhaltung des Netzbetriebes sowie für die technische Unterstützung des Hausdruckers verantwortlich. Die Aufgabenverteilung des Administratorenteams wird intern geregelt.
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Das Administratorenteam kann selbstständig durch einfachen Mehrheitsbeschluss über Ausgaben in Höhe der in der Finanzordnung des Otto-Intze-Haus e.V. festgelegten Betrages entscheiden. Sämtliche Ausgaben müssen den Schatzmeistern des Otto-Intze-Haus e.V. umgehend bekannt gemacht werden, außerdem sind die Quittungen umgehend einzureichen.
§ 2 Leistungen der Netzwerk AG:
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Die Netzwerk-AG und das Netzwerk werden von Studenten betreut und eingerichtet. Die Benutzung des Netzwerks geschieht auf eigene Gefahr.
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Die Netzwerk-AG ist berechtigt personenbezogene Daten zu sammeln sofern dies technisch notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
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Die Verkabelungs- und Installationstechnik bis zum Übergabepunkt im Zimmer ist einheitlich festgelegt und darf von keinem Benutzer verändert werden. Die verlegten Materialien bleiben Eigentum des Otto-Intze-Haus e.V..
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Der Otto-Intze-Haus e.V. und damit auch die Netzwerk-AG kommen nicht für Hard- oder Softwareschäden auf, die evtl. durch den Anschluss an das Netzwerk möglich oder entstanden sind (z.B. Blitzeinschlag, Virenbefall, nicht autorisierte Zugriffe).
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Die Netzwerk-AG garantiert keine Serververfügbarkeit. Für die Sicherung der Daten (Mails, WWW-Seiten ...) auf den lokalen Rechnern bzw. der vom Netzwerk zur Verfügung gestellten Accounts ist jeder selbst verantwortlich.
§ 3 Nutzungsregeln
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Jedes ordentliche Mitglied des Otto-Intze-Haus e.V. kann die Bereitstellung des Anschlusses in Form einer RJ45-Buchse an das Netz in Anspruch nehmen. Da das Netzwerk des Otto-Intze-Haus e.V. Teil des RWTH-Netzwerks ist, erkennt der Nutzer die Netzordnung und die Ausführungsbestimmungen der RWTH Aachen in der jeweils neusten Fassung an und setzt deren Pflichten gewissenhaft um. Bei einem Verstoß dieser Netzordnung gegen die Netzordnung und Ausführungsbestimmungen der RWTH gehen letztere insoweit vor.
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Die Nutzer bemühen sich, den Betrieb nicht zu stören. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Störung des lokalen Netzes oder anderer daran angeschlossener Netzwerke kann das Administratorenteam den Netzwerkzugang bis auf weiteres unterbinden. Im Wiederholungsfall ist der Vorstand des Otto-Intze-Haus e.V. einzuschalten.
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Eine nachgewiesene Verletzung von Schutzrechten (Urheberrechte etc.) wird als Missbrauch des Netzes betrachtet und vom Vorstand des Otto-Intze-Haus e.V. mit einer Netzzugangs-Sperre von 4 Wochen belegt. Im Wiederholungsfall droht dem Nutzer der Vereinsausschluss.
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Die Nutzer sind alleinig für den Nutzungsbereich ihrer zugewiesenen IP-Adressen verantwortlich und ausdrücklich nicht berechtigt dritten Personen (Nachbarn, Gästen, Untermietern, etc.) eine Internetnutzung zu ermöglichen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung kann der Vorstand das Recht auf Nutzung für bis zu einen Monat entziehen. Im Wiederholungsfall droht der Vereinsausschluss.
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Da das Otto-Intze-Haus-Netzwerk Bestandteil des RWTH-Netzes ist, darf darüber prinzipiell kein kommerzieller Dienst angeboten werden.