Belegungsausschuss-Ordnung
Belegungsausschuss(BA) - Ordnung
In der Fassung vom 02.02.2012
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§ 1 Zusammensetzung des BA
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Der Senat wählt bis zu sieben Personen in die Sparte BA des Otto-Intze-Haus e.V., diese müssen ordentliche Mitglieder im Verein sein.
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Ein BA-Mitglied bleibt solange im Amt, bis er entweder zurücktritt, vom Senat abgewählt wird oder seine Mitgliedschaft im Otto-Intze-Haus e.V. endet.
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Die BA-Mitglieder des Wohnheims wählen ein Mitglied als BA-Sprecher, welcher die BA-Arbeiten im Wohnheim koordiniert und leitet.
§ 2 BA-Sitzungen
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Der BA-Sprecher läd gemäß §1.3 die BA-Mitglieder zu einer BA-Sitzungen mindestens zwei Tage vor den Sitzungen schriftlich oder per Email ein.
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Die BA-Sitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
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Entscheidungen werden angenommen:
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mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei den allgemeinen Abstimmungen (eine Stimmenthaltung ist nicht möglich);
- mit Zweidrittelmehrheit bei Änderung der Geschäftsordnung des BA und Vertrauensentzug von Mitgliedern.
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Auf Antrag eines einzelnen BA-Mitgliedes sind die Abstimmungen geheim durchzuführen.
§ 3 Aufgaben und Pflichten
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Der BA nimmt im Auftrage des Studentenwerkes die Belegung (Zimmerverteilung) in dem Wohnheim Otto-Intze-Haus vor.
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Der BA kann sich eine Geschäftsordnung geben
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Der BA ist verpflichtet dem Vorstand jeweils spätestens in der letzten Woche des Monats über neu belegte Zimmer des Folgemonats zu informieren. Dies gilt sowohl für Mieter als auch für Untermieter.