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Waschordnung

Waschordnung des Otto-Intze-Haus e.V.

In der Fassung vom 23.20.2012

§ 1 Die Struktur der Wasch-AG

  1. Die Wasch-AG besteht aus einem bis zu 3-köpfigen Team,  das vom Senat für ein Jahr gewählt wird. Ein Mitglied bleibt jedoch solange im Amt, bis er entweder zurücktritt, vom Senat abgewählt wird oder seine Mitgliedschaft im Otto-Intze-Haus e.V. endet. 

  2. Die Wasch-AG ist für die Instandhaltung und Pflege der Geräte im Waschkeller verantwortlich. Die Aufgabenverteilung des Wasch-Teams wird intern geregelt. 

  3. Für dringende Reparaturen an den Geräten steht ein in der Finanzordnung festgelegtes Budget zur Verfügung. 

     

§ 2 Nutzungsregeln

  1. Mit der Benutzung der Waschmaschinen verpflichtet sich der Nutzer mit diesen schonend umzugehen und die Anweisungen im Waschraum zu befolgen. Bei Beschädigung der Waschmaschinen kann der Nutzer durch den Vorstand von der Nutzung der Vereinseinrichtungen bis zu einen Monat ausgeschlossen werden. Bei Wiederholung droht der Vereinsausschluss.  

  2. Die Buchung eines Wasch-Termins erfolgt über ein digitales Onlinebuchungssystems. Die Termine müssen im Voraus gebucht und bezahlt werden. Der Wasch-Termin kann 12 Stunden vorher wieder abgebucht werden. Nach dieser Frist findet keine Rückerstattung der Buchung mehr statt. 

  3. Innerhalb von 15 Minuten nach Beginn muss der Nutzer des Waschtermins sich mit Benutzernamen und Passwort einloggen und bekommen dann die gebuchte Waschmaschine zugewiesen. Nach dieser 15 Minuten Frist verliert der Wasch-Termin seine Gültigkeit und andere Nutzer können diesen kurzfristig buchen. Das Guthaben des eigentlichen Nutzers verfällt. 

 

§3 Waschkeller

  1. Der Wäschekeller dient lediglich zum Waschen und Trocknen der Wäsche. Das Lagern von Wäsche ist nicht gestattet. Getrocknete Wäsche ist in den Zimmern aufzubewahren. Die Wasch-AG hat das Recht trockene Wäsche, die länger als eine Woche im Waschkeller lagert einzubehalten und innerhalb eines Monats gegen eine Lagerungsgebühr von 10€ wieder herauszugeben. Danach hat die Die Wasch-AG das Recht diese zu entsorgen.  

  2. Bei Streitigkeiten zwischen den Nutzern hat Die Wasch-AG Entscheidungsrecht; bei Verstößen gegen die aufgeführten Regelungen ist Die Wasch-AG dazu berechtigt, die vorgefundene Wäsche einzubehalten und gegen eine Strafgebühr von 5 Euro wieder herauszugeben.  

  3. Der Otto-Intze-Haus e.V.  haftet nicht für Schäden am sowie Verlust von Eigentum der Benutzer.