# Ordnungen

Die Ordnungen regieren die nicht direkt von der Satzung bedeckte Bereiche des Vereinslebens.

# Nutzungsordnung

Nutzungsordnung des Otto-Intze-Haus e.V.

In der Fassung vom <span class="text-T1">06</span>.11.201<span class="text-T1">4</span>

<p class="callout info"><span class="text-T1">Diese Version des Dokuments wurde zwecks Kompatibilität mit der Wiki-Software umformatiert. Die beigefügte PDF-Datei gilt als kanonische Version.</span></p>

#### § 1 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied hat ein Recht darauf, die Vereinseinrichtungen <span class="text-T2">gemäß der Hausordnung des Studentenwerks Aachen A.Ö.R. </span>zu nutzen. Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann der Vorstand dem Mitglied die Nutzung der Vereinseinrichtungen für bis zu einen Monat entziehen. <span class="odfLiEnd"> </span>
2. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich dem Vorstand eine gültige E-Mail Adresse anzugeben über die es erreichbar ist. Außerdem besteht eine Pflicht die hinterlegte E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen. Änderungen sind dem Vorstand in schriftlicher Form (Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Bei einem Verstoß kann der Vorstand dem Mitglied das Recht auf Nutzung der Vereinseinrichtungen entziehen.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Mitglieder sind ausdrücklich nicht berechtigt dritten Personen (Nachbarn, Gästen, Untermietern, etc.) eine Nutzung der Vereinseinrichtungen zu ermöglichen. Handelt ein Mitglied dem zuwider, so haftet das entsprechende Mitglied alleinig für eventuell aufkommende Schäden. <span class="odfLiEnd"> </span>
4. Mitglieder können bei Untervermietung ihres Zimmers beim Vorstand eine unentgeltliche Sperrung ihres Nutzungszugangs für die Dauer ihrer Abwesenheit beantragen und haben damit die Möglichkeit, ihre Verantwortung für diesen Zeitraum abzugeben. <span class="odfLiEnd"> </span>
5. Für Mitglieder besteht die Möglichkeit, eine Aussetzung der Mitgliedschaft für die Dauer ihrer Abwesenheit beim Vorstand zu beantragen. Die Mitgliedsrechte und Pflichten (z.B. die Beitragspflicht) ruhen für diesen Zeitraum. Die Aussetzung endet bei Rückmeldung beim Vorstand oder Bezahlung des nächsten Mitgliedsbeitrages.<span class="odfLiEnd"> </span>

# Finanzordnung

<span class="text-Strong_20_Emphasis"><span class="text-T1">Finanzordnung des </span></span><span class="text-Strong_20_Emphasis"><span class="text-T2">Otto-Intze-Haus</span></span><span class="text-Strong_20_Emphasis"><span class="text-T1"> e.V., Aachen</span></span>

<span class="text-T3">In der Fassung vom 27.01.2016</span>

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#### <span class="text-T5">Präambel</span>

<span class="text-T6">Grundlage dieser Finanzordnung (FO) ist die Satzung des Vereins </span><span class="text-T7">Otto-Intze-Haus</span><span class="text-T6"> e.V. in ihrer jeweils gülti­gen Form.</span>

### <span class="text-T6">  
</span><span class="text-T8">I. Haushaltsrecht, Konten und Kassen</span>

#### § 1 Allgemeines

<div class="section-Sect1" id="bkmrk-der-senat-verf%C3%BCgt-%C3%BCb">1. Der Senat verfügt über das Haushaltsrecht. Jegliche Ausgaben dürfen grundsätzlich nur auf Grund von Beschlüssen des Senats erfolgen.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
2. Beschließt der Senat Geld für eine Anschaffung bereit zu stellen, so ist im Protokoll festzuhalten, wer sich um diese Anschaffung kümmert.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
3. Wird eine durch den Senat bewilligte Ausgabe nicht bis zur darauffolgenden ordentlichen Senatssit­zung getätigt, muss diese erneut bewilligt werden. Andernfalls gilt diese als automatisch verfallen.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
4. <span class="text-T6">Ausgaben, die über dem finanziellen Rahmen des </span><span class="text-T7">Otto-Intze-Haus</span><span class="text-T6"> e.V. liegen sind nicht möglich und können vom Vorstand mit einem Veto blockiert werden.</span><span class="odfLiEnd"> </span>
5. In dieser FO sind sämtliche vom Senat bewilligten Budgets aufzunehmen.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
6. Die Herkunft von Einnahmen ist immer festzuhalten.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
7. Ausgaben sind immer durch Quittungen zu belegen.<span class="text-T5"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

</div>#### § 2 Konten und Handkassen

<div class="section-Sect1" id="bkmrk-alle-finanztransakti">1. <span class="text-T6">Alle Finanztransaktionen werden über das Konto des </span><span class="text-T7">Otto-Intze-Haus</span><span class="text-T6"> e.V. und die, in dieser Ordnung aufgeführten Handkassen, abgewickelt.</span><span class="odfLiEnd"> </span>
2. <span class="text-T6">Kontoinhaber ist der Verein </span><span class="text-T7">Otto-Intze-Haus</span><span class="text-T6"> e.V. Verfügungsberechtigte sind die beiden Schatz­meister.</span><span class="odfLiEnd"> </span>
3. Die Schatzmeister führen über die satzungsgemäßen Aktivitäten des Vereins nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung Buch. Zudem führen sie eine Handkasse mit Kassenbuch.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
4. Die Netz-AG verfügt über eine eigene Handkasse mit Kassenbuch.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
5. Einnahmen fließen in die Vereins­kasse.<span class="text-T5"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

</div>#### § 3 Notfall-Rücklage

<div class="section-Sect1" id="bkmrk-um-die-aufrechterhal">1. Um die Aufrechterhaltung des Betriebes der Vereinseinrichtungen zu gewährleisten, müssen insbesondere für die Netz- und Wasch-AG in der Vereinskasse bzw. auf dem Vereinskonto Rücklagen gebildet und erhalten werden. Die finanziellen Mittel sollen dabei einen Betrag von 5.000,- € nicht unterschreiten. Hintergrund dieser Reserve ist, dass bei einem technischen Totalausfall eines teuren und wichtigen Geräts (Waschmaschine, Switch, Server, etc.) für eine schnelle Behebung oder den Kauf von Ersatzgeräten muss eine entsprechende finanzielle Reserve vorhanden sein. <span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
2. Die Schatzmeister achten darauf, dass sich im Zusammenhang mit anstehenden Budgets, dem erwarteten Einnahmen-Verlauf sowie Ausgabenverhältnis aus beschlossenen Budgets keine Diskrepanz ergibt und die in §3.1 erwähnte Grenze nicht erreicht wird. Bei kritischen Budget-Beträgen sind alle Senats- und Vereinsmitglieder angehalten sich um die Notfall-Rücklage zu erkundigen. <span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

</div>### <span class="text-T8">II. Spenden, Beiträge und Gebühren</span>

#### <span class="text-T5">§ 4 Spenden</span>

<div class="section-Sect1" id="bkmrk-spenden-sind-ausschl">1. <span class="text-T6">Spenden sind ausschließlich vom </span><span class="text-T7">Otto-Intze-Haus</span><span class="text-T6"> e.V. empfangene Zahlungen und Leistungen, die freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgt sind.</span><span class="odfLiEnd"> </span>
2. Spendenquittungen werden nur vom Vorstand ausgestellt.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
3. Der Empfang von Spenden muss dem Senat unverzüglich mitgeteilt werden.<span class="text-T5"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

</div>#### § 5 Mitgliedsbeiträge

<div class="section-Sect1" id="bkmrk-alle-mitglieder-und-">1. Alle Mitglieder und Nutzer entrichten im Voraus einen halbjährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 30€. <span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
2. Rechnungsstellung erfolgt bei Aufnahme in den Verein und dann jeweils zum 01.04. und 01.10. eines Jahres.<span class="text-T9"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
3. Der zweite Hauptmieter eines Doppelappartements oder der Familienwohnung zahlt keinen Mitgliedsbeitrag, sofern er sich den Zugang zu den Vereinseinrichtungen entsprechend der technischen Möglichkeiten mit dem ersten Hauptmieter teilt.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
4. Eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ist nicht möglich.<span class="text-T5"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

</div>#### § 6 Gebühren

<span class="text-T10">Wird eine Rechnung nicht innerhalb von drei Wochen beglichen, so ruhen sämtliche Rechte des Mitglieds, einschließlich der Vorteile zur Nutzung der vereinseigenen Einrichtungen, bis der ausstehende Betrag auf dem Konto des </span><span class="text-T11">Otto-Intze-Haus</span><span class="text-T10"> e.V. eingegangen ist oder bei den Schatzmeistern beglichen wurde. Außerdem ist in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ zu erheben. </span>

#### § 7 Bezahlung

Eine Barzahlung ist bei den Schatzmeistern möglich.

### III. Buchführung und Kassenprüfer

#### § 8 Jahresabschluss

<div class="section-Sect1" id="bkmrk-die-schatzmeister-er">1. Die Schatzmeister erstellen während ihrer Amtszeit per 31.12. den Jahresabschluss des Vereins.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
2. Die Quittungen und Belege des Geschäftsjahres werden für weitere zehn Geschäftsjahre aufbewahrt.<span class="text-T5"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

</div>#### § 9 Kassenprüfer

<div class="section-Sect1" id="bkmrk-die-mitglieder-w%C3%A4hle">1. Die Mitglieder wählen gemäß Satzung Kassenprüfer und Stellvertreter.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
2. Den Kassenprüfern ist grundsätzlich jederzeit Einsicht in alle Bücher und Belege zu gewähren.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
3. Nach der Prüfung legen die Kassenprüfer dem Senat und der Vollversammlung den Kassenprüfber­icht vor.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
4. Über Unregelmäßigkeiten, die bei der Kassenprüfung auftreten, ist der Senat unverzüglich zu unter­richten.<span class="text-T12"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

</div>### IV. Finanzrahmen der Arbeitsgemeinschaften und des Vorstands

#### § 10 Netz-AG

<div class="section-Sect1" id="bkmrk-der-netz-ag-steht-pr">1. <span class="text-Strong_20_Emphasis"><span class="text-T13">Der Netz-AG steht pro Semester ein Budget in Höhe von 750,- € für die Aufrechterhaltung des Netz- und Hausdruckerbetriebs zur Verfügung. </span></span><span class="text-T13"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
2. <span class="text-Strong_20_Emphasis"><span class="text-T13">Liegen Neuanschaffungen und Reparaturen über dem Budget in §10.1, bedürfen diese der Zustimmung des Senats und sollen aus der Vereinskasse bezahlt werden.</span></span><span class="text-T13"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
3. <span class="text-Strong_20_Emphasis"><span class="text-T13">Die monatliche Leasingrate des Druckers wird aus der Vereinskasse beglichen. </span></span><span class="text-T13"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
4. <span class="text-Strong_20_Emphasis"><span class="text-T13">Sämtliche Einnahmen, die durch den Drucker hervorgerufen werden, fließen in die Vereinskasse.</span></span><span class="text-T13"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
5. <span class="text-Strong_20_Emphasis"><span class="text-T13">Die Netz-AG führt eine Handkasse deren Betrag 400 € nicht überschreiten soll.</span></span><span class="text-T14"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

</div>#### § 11 Wasch-AG

<div class="section-Sect1" id="bkmrk-alle-einnahmen%2C-die-">1. Alle Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Wasch-AG entstehen, fließen der Vereinskasse zu.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
2. Für dringende Reparaturen steht ein Betrag von 500,- € pro Semester zur Verfügung.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
3. Anstehende Reparaturen und Neuanschaffungen sollen aus der Vereinskasse bezahlt werden. Neuanschaffungen bedürfen der Zustimmung des Senats.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
4. Ein Mitglied der Wasch-AG berichtet auf jeder Senatssitzung.<span class="text-T5"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

</div>#### <span class="text-T5">§ 12 BA</span>

Der BA verfügt über ein Budget in Höhe von 100,- € pro Semester für Büroausgaben. Die entstehenden Kosten werden aus der Vereinskasse beglichen.

#### <span class="text-T5">§ 13 0te Etage AG</span>

Der 0te Etage AG verfügt über ein Budget in Höhe von 300,- € pro Semester. Die entstehenden Kosten werden aus der Vereinskasse beglichen.

#### <span class="text-T5">§ 14 Vorstand</span>

<div class="section-Sect1" id="bkmrk-der-vorstand-verf%C3%BCgt">1. Der Vorstand verfügt über ein Budget in Höhe von 300,- € pro Semester. Die entstehenden Kosten werden aus der Vereinskasse beglichen. <span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
2. Der Vorstand verfügt pro Monat über ein Budget in angemessener Höhe für die Begleichung des Postens Bankgebühren. Die entstehenden Kosten werden aus der Vereinskasse beglichen. Ein Mitglied des Vorstands, am besten einer der Schatzmeister, erstattet zu den jeweiligen Senatssitzungen Bericht. <span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
3. Die Versicherungsbeiträge werden aus der Vereinskasse gezahlt.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

</div>#### <span class="text-T5">§ 15 Essens-Budget</span>

Die Arbeit in den AGs ist oft mühselig und zeitintensiv. Als Dank für die geleistete, ehrenamtliche Arbeit der aktiven AG-Mitglieder im Otto-Intze-Haus e.V. soll einmal pro Semester ein gemeinsames AG-Essen stattfinden. Dabei gilt folgendes:

<div class="section-Sect1" id="bkmrk-teilnahmeberechtigt-">1. Teilnahmeberechtigt ist jede Person, welche Haussprecher ist oder durch den Senat in mindestens einer AG des Otto-Intze-Haus e.V. bestätigt worden ist. <span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
2. Auf Empfehlung einer AG kann der Vorstand bestimmen, dass ein bestimmtes AG-Mitglied nicht zu dem AG-Essen berechtigt ist. <span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
3. Eine Person, die weder Haussprecher noch in einer AG ist, kann auf Vorschlag einer AG und mit Einverständnis des Vorstandes zu dem AG-Essen zusätzlich eingeladen werden, falls diese ein besonderes außergewöhnliches Engagement für den Verein erbracht hat. <span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
4. Im Rahmen dieser Annehmlichkeit wird ein Budget für das AG-Essen im Wert von bis zu 20,- € pro teilnehmender Person und Semester gewährt. Im Rahmen des §60 AO ist diese Bemessungsgrenze nach bestem Gewissen gewählt für die belohnten AG-Mitglieder und in Bezug auf den Erhalt der Gemeinnützigkeit.<span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
5. Die entstehenden Kosten werden aus der Vereinskasse beglichen. Es ist eine von jeder teilgenommen Person unterschriebene Anwesenheitsliste den Quittungen beizufügen. <span class="text-T6"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

</div>### VI. Schlussbestimmungen

#### <span class="text-T5">§ 16 Verschiedenes</span>

<span class="text-T15">Dem Vorstand steht pro Semester ein Budget von 600€ Semester für die Anschaffung von </span><span class="text-T16">Getränken und Snacks zur Verfügung. Das Budget soll genutzt werden für:</span>

<div class="section-Sect1" id="bkmrk-die-verpflegung-auf-">- die Verpflegung auf Vollversammlungen, Senatssitzungen sowie Arbeitsgruppentreffen.<span class="text-T16"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
- zur Förderung der Kommunikation zwischen den Etagensprechern, den Senatsmitgliedern und den aktiven Personen im Wohnheim beitragen.<span class="text-T16"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
- die Beschaffung von Getränken, welche für den Verkauf bestimmt sind.<span class="text-T5"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

</div>#### <span class="text-T5">§ 17 Änderung der Finanzordnung</span>

Eine Änderung dieser Finanzordnung bedarf der absoluten Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen des Senats. Der entsprechende Antrag muss 14 Tage vor einer Senatssitzung den Mitgliedern des Senats vorliegen.

#### <span class="text-T5">§ 18 In-Kraft-Treten</span>

Diese Finanzordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

<div class="section-Sect1" id="bkmrk-"></div>

# Geschäftsordnung

<span class="text-Strong_20_Emphasis"><span class="text-T1">Geschäftsordnung des Senats des Vereins „</span></span><span class="text-Strong_20_Emphasis"><span class="text-T2">Otto-Intze-Haus</span></span><span class="text-Strong_20_Emphasis"><span class="text-T1"> e.V.“ </span></span>

In der Fassung vom 07.07.2015

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### I. Konstituierung und Einladung zur Sitzung

#### § 1 Zusammentritt des Senats

Der Senat ist ein kontinuierliches Organ des <span class="text-T5">Otto-Intze-Haus</span> e.V. Er tritt unter dem Vorsitz des 1. Vorsitzenden zum ersten Mal zusammen am 07.07.2011 und konstituiert sich auf diese Weise.

#### § 2 Einladung und Aufstellung der Tagesordnung

1. Die Vorstandschaft beruft den Senat schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der vorläufi­gen Tagesordnung und unter Einhaltung der Ladungsfrist ein.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Vor dem Versenden der Einladungen stellt die Vorstandschaft die vorläufige Tagesordnung auf. Sie enthält mindestens folgende Punkte
    
    
    - <span class="odfLiEnd">i. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit</span>
    - <span class="odfLiEnd">ii. Genehmigung von Protokollen zu vorherigen Sitzung</span>
    - <span class="odfLiEnd">iii. Genehmigung der Tagesordnung</span>
    - <span class="odfLiEnd">iv. Berichte aus dem Vorstand</span>
    - <span class="odfLiEnd">v. Berichte aus den AGen</span>
    - <span class="odfLiEnd">vi. Fortschrittsbericht laufender Projekte</span>
    - <span class="odfLiEnd">vii. Anträge</span>
    - <span class="odfLiEnd">viii. Verschiedenes</span>
3. Im Punkt Anträge sind als Unterpunkte zunächst die von vorherigen Sitzungen vertagten An­träge aufzunehmen, danach alle Anträge, über die bereits per E-Mail-Abstimmung beschie­den wurde, und danach alle Anträge, die die Vorstandschaft bis zur Sitzung vorliegen.
4. Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung, ihrer Ergänzungsordnungen sowie der Ord­nungen der einzelnen Sparten müssen jeweils als eigene Tagesordnungspunkte aufge­nommen werden.<span class="text-T3"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

### II. Verlauf der Sitzung

#### § 3 Anträge an den Senat

In dringenden Fällen kann der Senat auch vorläufige Beschlüsse per E-Mail fällen, wenn sich mindestens 2/3 der Senatsmitglieder an dieser Abstimmung beteiligen. Diese müssen dann jedoch auf dem darauf folgenden Senat noch einmal bestätigt werden. In diesem Fall ist aber ein Abstimmungszeitraum von mindestens 7 Tagen einzuhalten, um allen Mitgliedern des Senats ausreichend Zeit zu geben, sich mit der Thematik auseinander zu setzen. Die Antworten der Senatsmitglieder haben über den Senatsverteiler zu erfolgen.

#### § 4 Eröffnung der Sitzung

1. Zu Beginn der Sitzung erklärt der Sitzungsleiter die Sitzung für eröffnet und prüft die Beschlussfähigkeit.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Anschließend benennt der Sitzungsleiter den Protokollführer.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Auf Antrag eines Anwesenden werden die stimmberechtigten Personen verlesen.<span class="text-T4"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

#### § 5 Beschlussfähigkeit

1. Die Beschlussfähigkeit wird überprüft:<span class="odfLiEnd"> </span>
    
    
    - <span class="odfLiEnd">i. zu Beginn jeder Sitzung,</span>
    - <span class="odfLiEnd">ii. vor Wahlen und Abstimmungen, auch deren Wiederholungen,</span>
    - <span class="odfLiEnd">iii. auf Antrag eines Mitgliedes des Senats.</span>
2. Die Anwesenheit von Mitgliedern des Senats wird von der Vorstandschaft durch namentli­chen Aufruf festgestellt. Dabei gelten im Sitzungsraum befindliche Mitglieder als anwesend.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Bei Beschlussunfähigkeit, die vom Sitzungsleiter festzustellen ist, werden alle betreffenden Tagesordnungspunkte bzw. die Sitzung unverzüglich geschlossen. Die Vorstandschaft lädt unverzüglich zu einer außerordentlichen Sitzung, wie in der Satzung angeben ist ein.<span class="odfLiEnd"> </span>
4. Beschlüsse, die auf solchen außerordentlichen Sitzungen, bei denen nicht mehr als zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind, gefasst werden, gelten als vorläufig und müssen auf der nächsten ordentlichen Sitzung bestätigt werden.<span class="text-T4"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

#### § 6 Genehmigung der Tagesordnung

1. Zu Beginn des Tagesordnungspunkts „Genehmigung der Tagesordnung“ stellt der Sitzungsleiter alle bis zu drei Tagen vor der Sitzung eingegangenen Anträge vor.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Anschließend können die Mitglieder des Senats Änderungsanträge zur Tagesordnung stellen. Zuerst werden Anträge über Hinzufügung oder Streichung von Tagesordnungspunkten, an­schließend Änderungswünsche zur Reihenfolge abgestimmt.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Liegen keine weiteren Änderungswünsche vor, wird die Tagesordnung mit absoluter Mehr­heit genehmigt. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, wird der gesamte Tagesordnungs­punkt wiederholt.<span class="text-T4"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

#### § 7 Rederecht

Rederecht hat jedes Mitglied des Vereins. Des Weiteren haben je ein Vertreter des Wohnheimrates und des Studentenwerks Aachen Rederecht. Anderen Personen kann auf Antrag Rederecht einge­räumt werden.

#### § 8 Abstimmungen

1. Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Senats. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Ab­stimmung erfolgt offen durch Handheben, sofern nichts anderes bestimmt ist.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Für Beschlüsse ist die einfache Mehrheit der anwesenden Senatsmitglieder notwendig; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Der Senat kann auf Antrag eines Senatsmitglieds eine namentliche Abstimmung beschlie­ßen. Dies gilt nicht für Wahlen.<span class="odfLiEnd"> </span>
4. Auf Verlangen eines Mitglieds des Senats ist außer im Falle von Absatz 3 geheim abzustim­men.<span class="odfLiEnd"> </span>
5. Der Sitzungsleiter erfragt im Falle der offenen Abstimmung in der Regel die Ja-, Nein- und Enthaltungsstimmen. Wird ein Ergebnis einer offenen Abstimmung von einem Mitglied des Senats angezweifelt, so wird erneut offen abgestimmt. Eine weitere Anzweiflung ist nicht möglich.<span class="odfLiEnd"> </span>
6. Eine Abstimmung kann von einem Mitglied des Senats aufgrund eines Verfahrensfehlers an­gefochten werden. Die Anfechtung hat unverzüglich zu erfolgen. Über die Anfechtung ent­scheidet die Vorstandschaft unmittelbar. Die Entscheidung ist zu begründen. Wird der An­fechtung stattgegeben, so muss eine neue Abstimmung durchgeführt werden.<span class="odfLiEnd"> </span>
7. Liegen mehrere Anträge zu einem Sachverhalt vor, so ist über den weitergehenden zuerst ab­zustimmen.<span class="text-T4"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

#### § 9 Öffentlichkeit

Bei Anträgen zur Beschränkung der Öffentlichkeit nach § 14 Abs. 4 der Satzung muss im Antrag der Personenkreis, auf den beschränkt werden soll, genau benannt werden. Der Sitzungsleiter hat nach beschlossener Beschränkung bzw. Aufhebung der Öffentlichkeit dafür zu sorgen, dass ledig­lich der beschränkte Personenkreis im Sitzungsraum verbleibt.

### III. Rechte und Pflichten der Versammlungsleitung

#### § 10 Leitung der Sitzung

<span class="text-T6">Der Senat wird von einem der beiden Vorsitzenden n</span><span class="text-T7">ach Maßgabe dieser Geschäftsordnung</span><span class="text-T6"> geleitet.</span><span class="text-T7">. Er sorgt für den ordentlichen Ablauf und übt das Hausrecht aus.</span> <span class="text-T6">Auf Vorschlag des/der Vorsit­zenden oder bei deren Abwesenheit kann der Senat einen anderen Sitzungsleiter bestimmen.</span>

#### § 11 Ermessensentscheidungen

1. Über die Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet der Sitzungsleiter nach eigenem Ermessen.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Gegen eine Ermessensentscheidung des Sitzungsleiters kann durch ein Mitglied des Senats Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch hat unverzüglich zu erfolgen.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Über den Einspruch entscheidet der Senat unverzüglich in der gleichen Sitzung. Die Ent­scheidung ist endgültig.<span class="text-T4"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

#### § 12 Ordnungsmaßnahmen

1. Der Sitzungsleiter kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Der Sitzungsleiter kann Anwesende, die die Ordnung stören, zur Ordnung rufen.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Ist eine Person dreimal zur Sache verwiesen oder zur Ordnung gerufen worden, so kann der Sitzungsleiter ihr das Wort entziehen, wenn der Sitzungsleiter die Person beim zweiten Verstoß auf die Folgen hingewiesen hat.<span class="odfLiEnd"> </span>
4. Der Ordnungsruf und der Anlass hierzu dürfen von den nachfolgenden Wortbeiträgen nicht behandelt werden.<span class="odfLiEnd"> </span>

### <span class="text-T3">IV. Anträge zur Geschäftsordnung</span>

#### § 13 Grundsätze

1. Anträge zur Geschäftsordnung befassen sich mit dem Verlauf der Sitzung. Sie können nur von Mitgliedern des Senats gestellt werden.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Eine Wortmeldung für einen Antrag zur Geschäftsordnung erfolgt durch Heben beider Hän­de. Sie ist sofort zu behandeln, Redebeiträge dürfen hierdurch jedoch nicht unterbrochen werden.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Erhebt sich gegen einen Antrag zur Geschäftsordnung kein Widerspruch seitens eines Mit­glieds des Senats, so ist der Antrag angenommen. Andernfalls ist nach Anhören einer be­gründeten Gegenrede eines Mitglieds des Senats unverzüglich abzustimmen.<span class="odfLiEnd"> </span>
4. In besonderen Fällen kann der Sitzungsleiter eine Geschäftsordnungsdebatte zulassen.<span class="text-T4"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

#### § 14 Anträge zur Geschäftsordnung

Anträge zur Geschäftsordnung sind:

- der Antrag auf Schluss der Sitzung bei Vertagung der noch nicht abschließend behandelten Tagesordnungspunkte,<span class="odfLiEnd"> </span>
- der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung für einen bestimmten Zeitraum (maximal um eine Stunde),<span class="odfLiEnd"> </span>
- der Antrag auf sofortigen Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt,<span class="odfLiEnd"> </span>
- der Antrag auf Vertagung eines einzelnen Tagesordnungspunkts,<span class="odfLiEnd"> </span>
- der Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung,<span class="odfLiEnd"> </span>
- der Antrag auf Wiederaufnahme eines Berichttagesordnungspunkts,<span class="odfLiEnd"> </span>
- der Antrag auf Umstellung der Reihenfolge der Tagesordnung nach Genehmigung,<span class="odfLiEnd"> </span>
- der Antrag auf Ergänzung der Tagesordnungspunkte <span class="odfLiEnd"> </span>
- Anträge um einen Initiativantrag,<span class="odfLiEnd"> </span>
- die Anträge, die sich aus den Rechten der Mitglieder des Senats aufgrund dieser Geschäftsordnung ergeben.<span class="odfLiEnd"> </span>

### V. Protokoll und Ausfertigung von Beschlüssen

#### § 15 Inhalt des Protokolls

1. Das Protokoll enthält insbesondere:<span class="odfLiEnd"> </span>
    
    
    - <span class="odfLiEnd">1) die Namen der anwesenden und der abwesenden Mitglieder des Senats und der Gäs­te,</span>
    - <span class="odfLiEnd">2) den Wortlaut der Änderungen von Protokollen zu vorherigen Sitzungen,</span>
    - <span class="odfLiEnd">3) die genehmigte Tagesordnung,</span>
    - <span class="odfLiEnd">4) Berichte des Vorstandes und der Abteilungen des Vereins sowie die Fortschrittsberichte über laufende Projekte,</span>
    - <span class="odfLiEnd">5) die Ergebnisse von Wahlen und deren Stimmenverhältnisse,</span>
    - <span class="odfLiEnd">6) den Wortlaut der gestellten Anträge und deren Abstimmungsverhältnisse,</span>
    - <span class="odfLiEnd">7) den Wortlaut der gestellten Änderungsanträge und deren Abstimmungsergebnisse,</span>
    - <span class="odfLiEnd">8) die Anträge zur Geschäftsordnung und deren Abstimmungsergebnisse,</span>
    - <span class="odfLiEnd">9) den wesentlichen Verlauf der Debatte,</span>
    - <span class="odfLiEnd">10) Äußerungen, von denen ein Mitglied des Senats ausdrücklich und unverzüglich die Aufnahme verlangt.</span>
2. Nach Ermessen des Sitzungsleiters und des Protokollführers können weitere umfangreiche Protokollinhalte gemäß Absatz 1 Ziffern 4, 6 und 10 in den Anhang aufgenommen werden.<span class="text-T4"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

#### § 16 Ausfertigung und Genehmigung des Protokolls

1. Das Protokoll ist innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung auszufertigen. Für die Aus­fertigung des Protokolls sind der Sitzungsleiter und der jeweilige Protokollführer verant­wortlich. Das Protokoll ist nach der Ausfertigung unmittelbar von beiden zu unterzeichnen.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Das unterzeichnete Protokoll ist unverzüglich zu veröffentlichen.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Das Protokoll wird nach Behandlung eventueller Änderungsanträge durch den Senat geneh­migt.<span class="text-T4"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

#### § 17 Nicht- bzw. beschränkt öffentliche Protokollteile

Abweichend von § 15 Abs. 2 darf die Veröffentlichung von Protokollteilen über nicht bzw. be­schränkt öffentliche Sitzungsabschnitte nur geschwärzt erfolgen. Die vollständige Version ist in die­sem Fall lediglich den Senatsmitgliedern zugänglich. Sie bleibt anderen Personen vorenthalten, bis der Senat die Aufhebung der Schwärzung beschließt.

#### § 18 Ausfertigung von Beschlüssen

Beschlüsse des Senats werden vom 1. Vorsitzenden - im Falle seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden- ausgefertigt, unterzeichnet und auf mindestens zehn Jahre archiviert.

### VI. Schlussbestimmungen

#### <span class="text-T4">§ 19 Ergänzungsordnungen zur Geschäftsordnung</span>

Als Ergänzungsordnungen zu dieser Geschäftsordnung beschließt bzw. ändert der Senat – die Finanzordnung

#### § 20 Arbeitsgemeinschaften

1. Als Arbeitsgemeinschaften des Vereins existieren:<span class="odfLiEnd"> </span>
    
    
    - <span class="odfLiEnd">die Netzwerk-AG,</span>
    - <span class="odfLiEnd">die Waschmaschinen-AG,</span>
    - <span class="odfLiEnd">der Belegungsausschuss,</span>
    - <span class="odfLiEnd">der Werkzeugverleih,</span>
    - <span class="odfLiEnd">die Fahrrad AG,</span>
    - <span class="odfLiEnd">das 0te Etage AG,</span>
    - <span class="odfLiEnd">die Outdoor AG</span>
2. jede AG gibt sich eine Ordnung, die nur durch den Senat beschlossen und  
    geändert werden kann.<span class="text-T4"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

#### § 21 Aufgaben des Vorstandes

<span class="text-T9">Der</span> <span class="text-T9">Senat</span> <span class="text-T9">überträgt</span> <span class="text-T9">dem</span> <span class="text-T9">jeweils</span> <span class="text-T9">gewählten</span> <span class="text-T9">gesamten</span> <span class="text-T9">Vorstand</span> <span class="text-T9">die</span> <span class="text-T9">Aufgaben</span> <span class="text-T9">der</span> <span class="text-T9">Haussprecher</span> <span class="text-T9">im</span> <span class="text-T9">Sinne</span> <span class="text-T9">der</span> <span class="text-T9">Satzung</span> <span class="text-T9">des</span> <span class="text-T9">Wohnheimrates</span> <span class="text-T9">des</span> <span class="text-T9">Studentenwerks</span> <span class="text-T9">Aachen</span> <span class="text-T9">A.ö.R.,</span> <span class="text-T9">die</span> <span class="text-T9">diese</span> <span class="text-T9">zusätzlich</span> <span class="text-T9">zu</span> <span class="text-T9">den</span> <span class="text-T9">Vorstandsaufgaben</span> <span class="text-T9">zu</span> <span class="text-T9">übernehmen</span> <span class="text-T9">haben.</span>

#### § 22 Änderung der Geschäftsordnung

1. Der Antrag zur Änderungen dieser Geschäftsordnung muss 14 Tage vor einer Senatssitzung den Mitgliedern des Senats vorliegen. Die Änderung dieser Ordnung bedarf der Zustim­mung einer 2/3 Mehrheit. <span class="odfLiEnd"> </span>
2. Änderungen der Geschäftsordnung sind durch Aushang im Wohnheim zu veröffentlichen und treten frühestens am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Änderungen der Ergänzungsordnungen und der Ordnungen der Abteilungen treten am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.<span class="text-T4"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

#### <span class="text-T4">§ 23 Inkrafttreten</span>

Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

# Netzordnung

Netzordnung des <span class="text-T1">Otto-Intze-Haus</span> e.V.

In der Fassung vom 06.<span class="text-T2">11</span>.201<span class="text-T2">4</span>

<p class="callout info"><span class="text-T2">Diese Version des Dokuments wurde zwecks Kompatibilität mit der Wiki-Software umformatiert. Die beigefügte PDF-Datei gilt als kanonische Version.</span></p>

#### § 1 Das Administratorenteam

1. Die Netzwerk-<span class="text-T3">AG</span> <span class="text-T3">soll </span>aus einem bis zu 6-köpfigen Administratorenteam <span class="text-T3">bestehen</span>, das vom Senat für ein Jahr gewählt wird. Das Recht Kandidaten vorzuschlagen obliegt dem bestehenden Administratorenteam. Ein Netzadministrator bleibt jedoch solange im Amt, bis er entweder zurücktritt, vom Senat abgewählt wird oderseine Mitgliedschaft im Otto-Intze-Haus e.V. endet.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Das Administratorenteam ist für die Aufrechterhaltung des Netzbetriebes sowie für die technische Unterstützung des Hausdruckers verantwortlich. Die Aufgabenverteilung des Administratorenteams wird intern geregelt.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Das Administratorenteam kann selbstständig durch einfachen Mehrheitsbeschluss über Ausgaben in Höhe der in der Finanzordnung des Otto-Intze-Haus e.V. festgelegten Betrages entscheiden. Sämtliche Ausgaben müssen den Schatzmeistern des Otto-Intze-Haus e.V. umgehend bekannt gemacht werden, außerdem sind die Quittungen umgehend einzureichen.<span class="odfLiEnd"> </span>

#### § 2 Leistungen der Netzwerk <span class="text-T4">AG:</span>

1. Die Netzwerk-<span class="text-T3">AG</span> und das Netzwerk werden von Studenten betreut und eingerichtet. Die Benutzung des Netzwerks geschieht auf eigene Gefahr. <span class="odfLiEnd"> </span>
2. Die Netzwerk-AG ist berechtigt personenbezogene Daten zu sammeln sofern dies technisch notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Die Verkabelungs- und Installationstechnik bis zum Übergabepunkt im Zimmer ist einheitlich festgelegt und darf von keinem Benutzer verändert werden. Die verlegten Materialien bleiben Eigentum des <span class="text-T1">Otto-Intze-Haus</span> e.V.. <span class="odfLiEnd"> </span>
4. Der <span class="text-T1">Otto-Intze-Haus</span> e.V. und damit auch die <span class="text-T3">N</span>etzwerk-<span class="text-T3">AG</span> kommen nicht für Hard- oder Softwareschäden auf, die evtl. durch den Anschluss an das Netzwerk möglich oder entstanden sind (z.B. Blitzeinschlag, Virenbefall, nicht autorisierte Zugriffe). <span class="odfLiEnd"> </span>
5. Die Netzwerk-<span class="text-T3">AG</span> garantiert keine Serververfügbarkeit. Für die Sicherung der Daten (Mails, WWW-Seiten ...) auf den lokalen Rechnern bzw. der vom Netzwerk zur Verfügung gestellten Accounts ist jeder selbst verantwortlich. <span class="odfLiEnd"> </span>

#### § 3 Nutzungsregeln

1. Jedes ordentliche Mitglied des <span class="text-T1">Otto-Intze-Haus</span> e.V. kann die Bereitstellung des Anschlusses in Form einer RJ45-Buchse an das Netz in Anspruch nehmen. Da das Netzwerk des Otto-Intze-Haus e.V. Teil des RWTH-Netzwerks ist, erkennt der Nutzer die Netzordnung und die Ausführungsbestimmungen der RWTH Aachen in der jeweils neusten Fassung an und setzt deren Pflichten gewissenhaft um. Bei einem Verstoß dieser Netzordnung gegen die Netzordnung und Ausführungsbestimmungen der RWTH gehen letztere insoweit vor. <span class="odfLiEnd"> </span>
2. Die Nutzer bemühen sich, den Betrieb nicht zu stören. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Störung des lokalen Netzes oder anderer daran angeschlossener Netzwerke kann das Administratorenteam den Netzwerkzugang bis auf weiteres unterbinden. Im Wiederholungsfall ist der Vorstand des <span class="text-T1">Otto-Intze-Haus</span> e.V. einzuschalten. <span class="odfLiEnd"> </span>
3. <span class="text-T5">Eine nachgewiesene Verletzung von Schutzrechten (Urheberrechte etc.) wird als Missbrauch des Netzes betrachtet und vom Vorstand des </span><span class="text-T1">Otto-Intze-Haus</span> e.V. mit einer Netzzugangs-Sperre von 4 Wochen belegt. Im Wiederholungsfall droht dem Nutzer der Vereinsausschluss.<span class="odfLiEnd"> </span>
4. Die Nutzer sind alleinig für den Nutzungsbereich ihrer zugewiesenen IP-Adressen verantwortlich und ausdrücklich nicht berechtigt dritten Personen (Nachbarn, Gästen, Untermietern, etc.) eine Internetnutzung zu ermöglichen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung kann der Vorstand das Recht auf Nutzung für bis zu einen Monat entziehen. Im Wiederholungsfall droht der Vereinsausschluss.<span class="odfLiEnd"> </span>
5. <span class="text-T5">Da das </span><span class="text-T6">Otto-Intze-Haus</span><span class="text-T5">-Netzwerk Bestand</span>teil des RWTH-Netzes <span class="text-T7">ist</span>, darf darüber prinzipi­ell kein kommerzieller Dienst angeboten werden. <span class="odfLiEnd"> </span>

# Waschordnung

Waschordnung des Otto-Intze-Haus e.V.

In der Fassung vom 23.20.2012

<p class="callout info">Diese Version des Dokuments wurde zwecks Kompatibilität mit der Wiki-Software umformatiert. Die beigefügte PDF-Datei gilt als kanonische Version.</p>

#### § 1 Die Struktur der Wasch-AG

1. Die Wasch-AG besteht aus einem bis zu 3-köpfigen Team, das vom Senat für ein Jahr gewählt wird. Ein Mitglied bleibt jedoch solange im Amt, bis er entweder zurücktritt, vom Senat abgewählt wird oder seine Mitgliedschaft im Otto-Intze-Haus e.V. endet.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Die Wasch-AG ist für die Instandhaltung und Pflege der Geräte im Waschkeller verantwortlich. Die Aufgabenverteilung des Wasch-Teams wird intern geregelt.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Für dringende Reparaturen an den Geräten steht ein in der Finanzordnung festgelegtes Budget zur Verfügung.<span class="odfLiEnd"> </span>
    
    <span style="display: block; float: left; min-width: 0cm;"></span><span class="odfLiEnd"> </span>

#### § 2 Nutzungsregeln

1. Mit der Benutzung der Waschmaschinen verpflichtet sich der Nutzer mit diesen schonend umzugehen und die Anweisungen im Waschraum zu befolgen. Bei Beschädigung der Waschmaschinen kann der Nutzer durch den Vorstand von der Nutzung der Vereinseinrichtungen bis zu einen Monat ausgeschlossen werden. Bei Wiederholung droht der Vereinsausschluss. <span class="odfLiEnd"> </span>
2. Die Buchung eines Wasch-Termins erfolgt über ein digitales Onlinebuchungssystems. Die Termine müssen im Voraus gebucht und bezahlt werden. Der Wasch-Termin kann 12 Stunden vorher wieder abgebucht werden. Nach dieser Frist findet keine Rückerstattung der Buchung mehr statt.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Innerhalb von 15 Minuten nach Beginn muss der Nutzer des Waschtermins sich mit Benutzernamen und Passwort einloggen und bekommen dann die gebuchte Waschmaschine zugewiesen. Nach dieser 15 Minuten Frist verliert der Wasch-Termin seine Gültigkeit und andere Nutzer können diesen kurzfristig buchen. Das Guthaben des eigentlichen Nutzers verfällt.<span class="odfLiEnd"> </span>

#### §3 Waschkeller

1. Der Wäschekeller dient lediglich zum Waschen und Trocknen der Wäsche. Das Lagern von Wäsche ist nicht gestattet. Getrocknete Wäsche ist in den Zimmern aufzubewahren. <span class="text-T2">Die Wasch-AG </span>hat das Recht trockene Wäsche, die länger als eine Woche im Waschkeller lagert einzubehalten und innerhalb eines Monats gegen eine Lagerungsgebühr von 10€ wieder herauszugeben. Danach hat die <span class="text-T2">Die Wasch-AG</span> das Recht diese zu entsorgen. <span class="odfLiEnd"> </span>
2. Bei Streitigkeiten zwischen den Nutzern hat <span class="text-T2">Die Wasch-AG</span> Entscheidungsrecht; bei Verstößen gegen die aufgeführten Regelungen ist <span class="text-T2">Die Wasch-AG</span> dazu berechtigt, die vorgefundene Wäsche einzubehalten und gegen eine Strafgebühr von 5 Euro wieder herauszugeben. <span class="odfLiEnd"> </span>
3. Der <span class="text-T1">Otto-Intze-Haus</span> e.V. haftet nicht für Schäden am sowie Verlust von Eigentum der Benutzer.<span class="odfLiEnd"> </span>

# Raumnutzungsordnung

<span class="text-T1">Raumn</span>utzungsordnung des Otto-Intze-Haus e.V.

In der Fassung vom <span class="text-T1">28</span>.<span class="text-T1">0</span>1.201<span class="text-T2">4</span>

<p class="callout info"><span class="text-T2">Diese Version des Dokuments wurde zwecks Kompatibilität mit der Wiki-Software umformatiert. Die beigefügte PDF-Datei gilt als kanonische Version.</span></p>

#### § 1 <span class="text-T1">Allgemeine Nutzungsregeln</span>

1. Der Tischtennisraum und der Lernraum stehen allen Mitgliedern jederzeit zur Verfügung und können nicht reserviert werden. Ausnahmen hiervon werden in <span class="text-T3">§</span> 2 geregelt.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Externe oder private Veranstaltungen sind ausdrücklich untersagt. <span class="text-T4">Dies gilt insbesondere auch für eine Nutzung durch Personen, die mehrheitlich nicht im Otto-Intze-Haus wohnen. </span><span class="odfLiEnd"> </span>
3. Es gilt die Hausordnung des Studentenwerks, insbesondere gilt absolutes Rauchverbot. Auch ist die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr streng einzuhalten<span class="odfLiEnd"> </span>
4. <span class="text-T1">Die Räume sind sauber zu hinterlassen, </span><span class="text-T5">mitgebrachter Müll muss wieder mitgenommen werden.</span> <span class="odfLiEnd"> </span>

#### § 2 Tischtennisraum

1. Der Tischtennisraum kann nur für offizielle Veranstaltungen des Otto-Intze-Haus e.V. durch die Haussprecher oder die einzelnen AGs reserviert werden. Diese <span class="text-T4">Veranstaltungen</span> sind <span class="text-T4">beispielsweise</span>:
    
    
    - Arbeitstreffen der einzelnen AGen sowie der Haussprecher
    - Gremiensitzungen der einzelnen Organe des Otto-Intze-Haus e.V.
    - Veranstaltungen zur Förderung der Kommunikation zwischen den Bewohnern (z.B. Stammtische). Diese müssen für alle Bewohner grundsätzlich offen stehen.<span class="odfLiEnd"> </span><span class="odfLiEnd"> </span>
2. <span class="text-T6">D</span>as Kicker- und Tischtennisspielen <span class="text-T6">haben </span>Vorrang <span class="text-T4">vor anderen Aktivitäten.</span><span class="odfLiEnd"> </span>

#### § 3 Lern<span class="text-T7">r</span>aum

1. Der Lernraum <span class="text-T8">darf ausschließlich nur für das Lernen benutzt werden.</span><span class="odfLiEnd"> </span>
2. Private Veranstaltungen oder sonstige Treffen sind ausdrücklich untersagt.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Es können keine Lernplätze reserviert werden. Verlässt jemand seinen Platz, so ist ein Zettel mit der Uhrzeit zu hinterlegen. Nach 60 Minuten darf das Lernmaterial beiseite geräumt werden.<span class="odfLiEnd"> </span>

# 0te Etage-Ordnung

Ordnung 0te Etage

In der Fassung vom 07.07.2015

<p class="callout info">Diese Version des Dokuments wurde zwecks Kompatibilität mit der Wiki-Software umformatiert. Die beigefügte PDF-Datei gilt als kanonische Version.</p>

#### <span class="text-T2">§1 Struktur der 0te Etage </span>

1. Mitglieder der 0te Etage AG werden vom Senat bestätigt. Diese müssen Vereinsmitglieder im Otto-Intze-Haus e.V. sein. Ein Mitglied der 0te Etage AG bleibt solange im Amt, bis er entweder zurücktritt, vom Senat abgewählt wird oder seine Mitgliedschaft im Otto-Intze-Haus e.V. endet.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Die 0te Etage AG ist für die Sauberkeit und Instandhaltung der Einrichtung des Mulitmediaraums und des Spielezimmers verantwortlich. <span class="odfLiEnd"> </span>
3. Die 0te Etage AG ist zuständig für den Schlüsselverleih. Die Aufgabenverteilung des 0Etage Teams wird intern geregelt.<span class="odfLiEnd"> </span>

#### <span class="text-T2">§2 Nutzungsregeln der Räume</span>

1. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Bewohner der Wohnheime TVK, OPH, OIH, WEH und EPW, die alle dafür notwendigen Gebühren entrichtet haben. Eine Nutzung der Räumlichkeiten durch andere Personen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der 0te Etage AG. <span class="text-T3">Die 0te Etage ist kein Partyraum.</span><span class="text-T3"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
2. Die Schlüsselverleihung für den Mulitmediaraum und dem Spielezimmer erfolgt ausschließlich durch die 0te Etage AG gegen eine Kaution von 20€. Jeder Mieter hat einen Mietvertrag zu unterschreiben.<span class="text-T3"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
3. Die Weitergabe des Schlüssels ist untersagt und führt zum Ausschluss von der weiteren Nutzung. Der Schlüssel muss direkt im Anschluss der Nutzung bei derselben Person zurückgegeben werden, bei dem er entliehen wurde. Beim Verlust des Schlüssels muss für alle dadurch entstehenden Kosten aufgekommen werden. Ein Nachfertigen des Schlüssels ist verboten und führt zum Ausschluss von der weiteren Nutzung<span class="odfLiEnd"> </span>
4. <span class="text-T3">Das Inventar ist pfleglich zu behandeln, bereits vorgefundene oder selbst verursachte Schäden sofort zu melden. Für alle zuvor nicht gemeldeten Schäden ist der letzte Benutzer verantwortlich. Die 0te Etage ist sauber zu hinterlassen, mitgebrachter Müll muss wieder mitgenommen werden. </span>Sollten die Räumlichkeit nicht sauber verlassen werden, kann es zum Ausschluss einer weiteren Nutzung kommen. <span class="odfLiEnd"> </span>
5. <span class="text-T3">Es gilt die Hausordnung des Studentenwerks, insbesondere gilt absolutes Rauchverbot. Auch ist die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr streng einzuhalten</span><span class="text-T3"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
6. Sollten die 0te Etage AG Zweifel daran haben, dass ein Nutzer pfleglich mit dem Inventar (z.B. Klaviere, etc.) oder den Räumlichkeiten umgeht, oder der Verdacht einer unsachgemäßen Nutzung besteht, dürfen sie die Nutzung der Räumlichkeiten verweigern.<span class="text-T3"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
7. Die 0te Etage AG ist für abgespieltes Ton- und Bildmaterial nicht verantwortlich. <span class="text-T3"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

#### <span class="text-T2">§3 Nutzung der Klaviere</span>

1. Die Klaviere sind durch Schlösser gesichert. Für die Benutzung sind zusätzliche Gebühren zu entrichten.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Um eine Störung anderer Bewohner zu vermeiden und die Nutzungszeiten fair auf die Nutzer zu verteilen gelten für die Spielzeiten folgende Regeln:<span class="odfLiEnd"> </span>
    
    
    - <span class="ListLabel_20_182">a.</span>Gespielt werden darf nur zwischen 11:00 und 19:00 Uhr<span class="odfLiEnd"> </span>
    - <span class="ListLabel_20_182">b.</span>Jeder Nutzer darf nur 2 Stunden am Stück spielen<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Die Noten im Notenregal verbleiben im Klavierraum! Sie dürfen nicht dauerhaft aus dem Klavierraum entfernt werden. Das vermerken von Notizen in den Noten ist nicht zulässig. <span class="odfLiEnd"> </span>
4. Essen und Getränke haben in der Nähe der Klaviere nichts verloren. <span class="odfLiEnd"> </span>

#### <span class="text-T4">§4 Reservierungen der 0ten Etage</span>

1. <span class="text-T3">Die Buchung eines privaten Termins erfolgt über ein Online Interface. Reservierungen müssen von der 0ten Etage AG bestätigt werden.</span><span class="text-T3"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
2. <span class="text-T3">Die 0te Etage AG soll in regelmäßigen Abständen offene Termine anbieten. Diese sind für die Teilnehmer entgeltfrei.</span><span class="text-T3"><span class="odfLiEnd"> </span></span>
3. <span class="text-T3">Wird die 0te Etage für eine Veranstaltung des Vereines oder einer anderen AG (Haussprecher, Netz-AG oder BA) benötigt, haben diese Vorrang vor privaten Terminen. Diese privaten Termine können aus diesem Grund drei Tagen im Vorfeld abgesagt werden.</span><span class="text-T3"><span class="odfLiEnd"> </span></span>

#### <span class="text-T2">§5 Nutzungsgebühr</span>

1. Die Reservierung eines privaten Termins kosten 2€ pro Nutzungen. Zusätzlich muss bei der Schlüsselverleihung eine Kaution von 20€ hinterlegt werden. <span class="odfLiEnd"> </span>
2. Nutzer der Klaviere zahlen einen Klavierbeitrag von 10€ pro Semester. Diese Gebühr wird eingezogen um der Klaviere dauerhaft in einem guten Zustand zu erhalten, den Zustand zu verbessern oder um das Nutzungserlebnis zu erweitern.<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Mitglieder der 0ten Etage AG sind von allen Gebühren befreit.<span class="odfLiEnd"> </span>

# Fahrradordnung

Fahrradordnung des Otto-Intze-Haus e.V.

In der Fassung vom <span class="text-T3">18</span>.<span class="text-T1">11</span>.201<span class="text-T3">5</span>

<p class="callout info"><span class="text-T3">Diese Version des Dokuments wurde zwecks Kompatibilität mit der Wiki-Software umformatiert. Die beigefügte PDF-Datei gilt als kanonische Version.</span></p>

#### <span class="text-T4">§ 1 </span><span class="text-T5">Die Struktur der Fahrrad-AG</span>

1. Mitglieder der Fahrrad-AG müssen durch den Senat bestätigt werden und bleiben solange im Amt bis dieser entweder zurücktritt, vom Senat abgewählt wird oderseine Mitgliedschaft im Otto-Intze-Haus e.V. endet. <span class="odfLiEnd"> </span>
2. Die Fahrrad-AG ist für die Sauberkeit und Vermietungen der Fahrradstellplätze im Fahrradkeller des Otto-Intze-Haus verantwortlich.<span class="odfLiEnd"> </span>

#### <span class="text-T4">§ 2 </span><span class="text-T5">Nutzungsregeln</span>

1. Jedes Mitglied des Otto-Intze-Haus e.V. kann einen Fahrradstellplatz im Fahrradkeller nach Verfügbarkeit mieten. Die Vergabe erfolgt nach Warteliste.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Pro Semester wird eine Miete von 6€ pro Stellplatz erhoben. Diese ist bei Mitgliedern der Fahrrad-AG zu begleichen. <span class="odfLiEnd"> </span>
3. <span class="text-T6">Die Fahrrad-AG ist berechtigt alle widerrechtlich abgestellten Fahrräder aus dem Fahrradkeller zu entfernen</span><span class="text-T7">.</span><span class="odfLiEnd"> </span>
4. Personen die ihr Fahrrad widerrechtlich in den Keller stellen, müssen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10€ zahlen.<span class="odfLiEnd"> </span>

# Belegungsausschuss-Ordnung

Belegungsausschuss(BA) - Ordnung

In der Fassung vom 02.02.2012

<p class="callout info">Diese Version des Dokuments wurde zwecks Kompatibilität mit der Wiki-Software umformatiert. Die beigefügte PDF-Datei gilt als kanonische Version.</p>

#### <span class="text-T4">§ 1 Zusammensetzung des BA</span>

1. Der Senat wählt bis zu sieben Personen in die Sparte BA des Otto-Intze-Haus e.V., diese müssen ordentliche Mitglieder im Verein sein. <span class="odfLiEnd"> </span>
2. Ein BA-Mitglied bleibt solange im Amt, bis er entweder zurücktritt, vom Senat abgewählt wird oder seine Mitgliedschaft im Otto-Intze-Haus e.V. endet. <span class="odfLiEnd"> </span>
3. Die BA-Mitglieder des Wohnheims wählen ein Mitglied als BA-Sprecher, welcher die BA-Arbeiten im Wohnheim koordiniert und leitet. <span class="odfLiEnd"> </span>

#### § 2 BA-Sitzungen

1. Der BA-Sprecher läd gemäß §1.3 die BA-Mitglieder zu einer BA-Sitzungen mindestens zwei Tage vor den Sitzungen schriftlich oder per Email ein.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. Die BA-Sitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. <span class="odfLiEnd"> </span>
3. Entscheidungen werden angenommen:
    
    
    - mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei den allgemeinen Abstimmungen (eine Stimmenthaltung ist nicht möglich);
    - mit Zweidrittelmehrheit bei Änderung der Geschäftsordnung des BA und Vertrauensentzug von Mitgliedern.
4. Auf Antrag eines einzelnen BA-Mitgliedes sind die Abstimmungen geheim durchzuführen. <span class="odfLiEnd"> </span>

#### <span class="text-T6">§ 3 Aufgaben und Pflichten</span>

1. Der BA nimmt im Auftrage des Studentenwerkes die Belegung (Zimmerverteilung) in dem Wohnheim Otto-Intze-Haus vor. <span class="odfLiEnd"> </span>
2. Der BA kann sich eine Geschäftsordnung geben<span class="odfLiEnd"> </span>
3. Der BA ist verpflichtet dem Vorstand jeweils spätestens in der letzten Woche des Monats über neu belegte Zimmer des Folgemonats zu informieren. Dies gilt sowohl für Mieter als auch für Untermieter.<span class="odfLiEnd"> </span>

# Etagenordnung

Etagenordnung des Otto-Intze-Haus e.V.

In der Fassung vom 10.11.2011

<p class="callout info">Diese Version des Dokuments wurde zwecks Kompatibilität mit der Wiki-Software umformatiert. Die beigefügte PDF-Datei gilt als kanonische Version.</p>

#### § 1 Die Etagengemeinschaft

1. Die Etagengemeinschaft ist eine soziale Einrichtung des Otto-Intze-Haus e.V., welche den in der Satzung festgelegten Vereinszweck zur Förderung der studentischen Selbstverwaltung umsetzt.<span class="odfLiEnd"> </span>
2. <span class="Numbering_20_Symbols">J</span>edes ordentliche Mitglied ist gemäß seines Mietvertrages einer bestimmten Etage zugeord­net und ist verpflichtet, sich an die Beschlüsse und gemeinsamen Regeln der Etagengemein­schaft (wie z.B. die gemeinsamen Nutzungsregeln der Etagenküche) <span class="text-T3">sowie der Hausordung des Studentwerks Aachen A.Ö.R.</span><span class="text-T4"> zu halten.</span><span class="odfLiEnd"> </span>

#### <span class="text-T5">§ 2 Die Etagenversammlungen</span>

1. Ordentliche Etagenversammlungen sind mindestens zweimal im Semester vom Etagenspre­cher einzuberufen und zwar jeweils am Beginn und am Ende. <span class="odfLiEnd"> </span>
2. Termin und Tagesordnung werden mindestens vier Tage vorher vom Etagensprecher an den Etagenbrettern bekannt gegeben. <span class="odfLiEnd"> </span>
3. Darüber hinaus kann auf Verlangen des Etagensprechers oder eines Drittels der Etagenbe­wohner eine außerordentliche Etagenversammlung einberufen werden. Diese muss ebenfalls vier Tage vor der Sitzung einberufen werden. <span class="odfLiEnd"> </span>
4. Die Teilnahme der Etagenbewohner an den Etagenversammlungen ist verpflichtend. Bei Ab­wesenheit ist der Etagensprecher im Vorfeld hiervon in Kenntnis zu setzen.<span class="odfLiEnd"> </span>
5. <span class="text-T1">Den Vorsitz der Etagenversammlung führt der Etagensprecher. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Etagenversammlung ist immer beschlussfähig sobald min­destens ein Drittel der Etagenbewohner anwesend ist. Die gefassten Beschlüsse besitzen innerhalb der Etage uneingeschränkte Gültigkeit, sofern sie nicht mit der Satzung, den Ord­nungen oder den Beschlüssen des Senates des Otto-Intze-Haus</span> e.V. kollidieren. <span class="odfLiEnd"> </span>
6. Die Etagenversammlungen können bei massiven Verstößen eines Etagenbewohners gegen die gemeinsamen Regeln mit absoluter Mehrheit beschließen den Vorstand einzuschalten. Der schriftliche Antrag an den Vorstand ist mit den Unterschriften der Befürworter zu versehen. Der Vorstand entscheidet nach sorgfältiger Prüfung über die Anwendung von Vereinsstrafen.<span class="odfLiEnd"> </span>
7. <span class="text-T1">Die Etagenversammlungen können mit der Mehrheit aller anwesenden Etagenbewohner be­schließen, im Senat einen Antrag auf Kündigungsempfehlung des Mietvertrages eines Eta­genbewohners einzubringen. Ein solcher Beschluss wird dem Vorstand des Otto-Intze-Haus</span> e.V. schriftlich vom Etagensprecher mitgeteilt.<span class="odfLiEnd"> </span>

#### <span class="text-T7">§ 3 </span><span class="text-T8">Der Eta</span><span class="text-T5">g</span><span class="text-T8">ensprecher</span>

1. Der Etagensprecher beruft die Etagenversammlungen ein. Es wird ein Kurzprotokoll von ei­nem Etagenbewohner angefertigt und am Anschlagbrett der Etage veröffentlicht. Der Proto­kollführer wird zu Beginn der Versammlung bestimmt. <span class="odfLiEnd"> </span>
2. <span class="text-T1">Jeweils auf der am Semesterende stattfindenden Etagenversammlung wird aus der Reihe der Etagenbewohner ein Etagensprecher mit absoluter Mehrheit für das folgende Semester ge­wählt. Das Wahlergebnis wird dem Vorstand des Otto-Intze-Haus</span> e.V. unverzüglich schriftlich vom bisherigen Etagensprecher mitgeteilt. <span class="odfLiEnd"> </span>
3. Der Etagensprecher hat die Pflicht, engen Kontakt zu den Etagenbewohnern zu halten und neue Etagenbewohner einzuführen. Er ist für alle Auskünfte, Wünsche und Beschwerden zu­ständig. <span class="odfLiEnd"> </span>

# Abstellraumordnung

<span class="text-T1">Abstellraum</span>ordnung des Otto-Intze-Haus e.V.

In der Fassung vom <span class="text-T2">28</span>.<span class="text-T2">0</span>1.201<span class="text-T3">4</span>

<p class="callout info"><span class="text-T3">Diese Version des Dokuments wurde zwecks Kompatibilität mit der Wiki-Software umformatiert. Die beigefügte PDF-Datei gilt als kanonische Version.</span></p>

1. Folgende Gegenstände dürfen im Abstellraum nicht eingelagert werden:
    
    
    - Jeglicher Art von Müll.
    - Lose Kleidungsstücke (Schuhe, Jacken usw.). <span class="odfLiEnd"> </span>
    - Feste oder Flüssige Grillanzünder (Brandbeschleuniger). <span class="odfLiEnd"> </span>
    - Fahrräder sowie Auto, Motorrad oder Fahrrad Zubehör (Reifen usw.). <span class="odfLiEnd"> </span>
    - <span class="text-T4">F</span><span class="text-T5">arbeimer, Farbreste oder Malerzubehör (Sind beim Hausmeister oder der Werkzeug-AG abzugeben). </span><span class="odfLiEnd"> </span>
    - Möbel oder Einrichtungsgegenstände vom Studentenwerk (Auch die Matratzen, Mülleimer und Vorhänge gehören dazu). <span class="odfLiEnd"> </span>
    - <span class="text-T4">P</span><span class="text-T5">rivate Möbel (Betten, Matratzen, Lattenroste, Stühle, Tische usw.). Eine kurzfristige Einlagerung (z.B. Eine Woche lang), ist mit dem Etagensprecher oder Hausmeister abzuklären. </span><span class="odfLiEnd"> </span>
    - Es dürfen keine großen Elektrogeräte (Kühlschränke, Gefrierschränke, Waschmaschine usw.) im Abstellraum betrieben oder eingelagert werden.
2. Jeder einzelne Gegenstand (Koffer, Kartons, Bilder, Plastiktüten mit Inhalt usw.) muss mit Zimmernummer und Name gekennzeichnet sein (Außer der Etagengrill und die Holzkohle). <span class="odfLiEnd"> </span>
3. Pro Semester wird der Abstellraum einmal von der Etage gereinigt. Der Termin ist dem Hausmeister vorher mitzuteilen. <span class="odfLiEnd"> </span>
4. Fehlt die Kennzeichnung, oder ist sie nicht vollständig, wird der Hausmeister oder die Etagensprecher bei Kontrollen, die Gegenstände aus dem Abstellraum Entfernen. Alle Bewohner der Etage werden dann per E-Mail (Haussystem) und einem Aushang, im Vorraum vom Fahrstuhl (auf der jeweiligen Etage), informiert. Der Eigentümer hat beim ersten Mal dann 1 Woche Zeit (Ab Datum vom Aushang), seine Sachen unentgeltlich beim Hausmeister, oder dem Vertretenen Studenten abzuholen. Die Gegenstände werden vom Hausmeister eingelagert, 3 Monate aufbewahrt und dann Entsorgt. In dieser Zeit können sie nach Zahlung von 10€ Aufwandsentschädigung in die Hauskasse, beim Hausmeister, oder dem Vertretenen Studenten abgeholt werden.